Eine Website, die für 10 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland unzugänglich ist, verliert nicht nur Kunden, sondern seit dem 28. Juni 2025 auch Bußgelder bis 100.000 Euro. Wir bauen Websites, die WCAG 2.2 AA erfüllen und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG bestehen. Aus Bielefeld für Unternehmen in ganz OWL.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) stützen sich auf vier Grundprinzipien, bekannt als POUR. Sie sind das Fundament jeder gesetzlich konformen Website in Deutschland und in der EU.
Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos, Transkripte für Audio. Farbe allein darf niemals Information transportieren. Mindestkontrast 4,5:1 für Fließtext.
Jede Funktion per Tastatur erreichbar. Fokus-Indikator sichtbar. Keine zeitkritischen Aktionen ohne Verlängerung. Skip-Links für Tastaturnutzer.
Sprache der Seite deklariert. Sichtbare Labels statt nur Placeholder. Fehlermeldungen, die erklären, was schiefgelaufen ist und wie man es korrigiert.
Semantisches HTML als Fundament. ARIA nur, wo nativ nicht möglich. Funktioniert mit Screenreadern, Vergrößerungssoftware und Sprachsteuerung gleichermaßen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, die im B2C-Bereich Produkte oder Dienstleistungen anbieten, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Onlineshops, Banken, Telekommunikation, Reisebüros und viele Dienstleistungsbranchen sind direkt betroffen.
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind teilweise ausgenommen, aber nicht für elektronisch verkaufte Dienstleistungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 Euro pro Fall, dazu Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände.
Wer ist direkt vom BFSG betroffen?
Arztpraxen & Kliniken
Online-Terminbuchung, Patientenportal
Onlineshops & E-Commerce
Komplette Kauf-Strecke betroffen
Banken & Versicherungen
Online-Banking, Kundenportale
Reisebüros & Hotels
Buchung, Information
Rechtsanwälte & Steuerberater
Beratungsdienstleistungen
Telekommunikation
Tarif-Auswahl, Vertragsabschluss
Pflegedienste
Information für Angehörige
Energieversorger
Kundenportal, Tarifrechner
Die Web Content Accessibility Guidelines des W3C definieren in der Version 2.2 (Oktober 2023) konkrete Erfolgskriterien in drei Stufen. Das BFSG fordert Level AA als Standard. Level A ist Pflichtminimum, AAA das Optimum.
Mehr Details: Lexikon-Eintrag zur WCAG 2.2 und Übersicht zur Barrierefreiheit in Deutschland.
Unser Barrierefreiheits-Check scannt Ihre Seite gegen über 20 WCAG-Kriterien. Sie bekommen einen Score, eine Liste der Probleme und konkrete Lösungen, alles in unter 30 Sekunden.
Das ersetzt keinen vollständigen Audit, aber es zeigt Ihnen, ob Ihre Website auf dem richtigen Weg ist oder ob dringender Handlungsbedarf besteht.
Zum Barrierefreiheits-CheckGeprüfte Kriterien (Auswahl)
Wir behandeln Barrierefreiheit nicht als Add-on, sondern als Teil der Substanz. Jeder Schritt baut auf den vorherigen auf, am Ende steht eine Website, die heute konform ist und morgen wartbar bleibt.
Wir prüfen Ihre Website manuell nach WCAG 2.2 AA. Automatische Tools decken nur 30 bis 40 Prozent ab. Wir testen mit Screenreader, Tastatur und realen Nutzerszenarien.
Sie bekommen eine Liste, sortiert nach Schwere und Aufwand. Kritische Probleme zuerst, danach Quick Wins. Jeder Punkt mit WCAG-Bezug und Lösungsvorschlag.
Wir fixen die Probleme im HTML, CSS und JavaScript. Kein nachträglich aufgesetztes Overlay, sondern saubere semantische Korrektur an der Wurzel.
Pflicht nach BFSG. Wir verfassen die Erklärung mit Konformitätsstand, Feedback-Mechanismus und Schlichtungsstelle, rechtssicher und transparent.
Ihr Team lernt, wie zukünftige Inhalte barrierefrei bleiben: Alt-Texte schreiben, Heading-Hierarchie pflegen, Formulare beschriften. Mit Checkliste für jeden Workflow.
Der Aufwand hängt vom Zustand Ihrer Website ab, von der Größe und vom Funktionsumfang. Diese Richtwerte geben Ihnen eine erste Orientierung. Genaue Zahlen nach einer kostenlosen Bestandsaufnahme.
ab 1.500 €
Manuelle Prüfung Ihrer bestehenden Seite nach WCAG 2.2 AA. Bericht mit priorisiertem Maßnahmenplan, Screenreader- und Tastatur-Tests inklusive.
ab 3.500 €
Wir setzen die Punkte aus dem Audit in Ihrem Code um. Preis abhängig von Anzahl der Templates, Formularen und Funktionalität.
ab 6.500 €
Komplette Neu-Entwicklung Ihrer Website nach WCAG 2.2 AA, inklusive BFSG-Erklärung und Schulung. Bei sehr veralteten Systemen oft günstiger als Reparatur.
Wir liefern nicht nur einen technischen Fix, sondern alles, was Sie für die BFSG-Konformität brauchen: Code, Dokumentation, Schulung und laufende Beratung.
Semantisches HTML, ARIA wo nötig, sauberer Tastatur-Flow. Keine Overlays oder JS-Pflaster.
Pflicht-Dokument nach BFSG, mit Konformitätsstand und Feedback-Mechanismus.
Mit Screenreader (NVDA, VoiceOver), Tastatur-Test und Zoom auf 200%.
Alt-Texte schreiben, Heading-Pflege, Formulare beschriften. Mit Checkliste.
Wiederverwendbare Bausteine: Buttons, Formulare, Modals, alle WCAG-konform.
8 Wochen nach Go-Live prüfen wir nach, alles passt im echten Betrieb.
Barrierefreies Webdesign bedeutet, dass jeder Mensch eine Website nutzen kann, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Technisch heißt das: WCAG 2.2 Level AA einhalten. Semantisches HTML, Alt-Texte, Tastaturnavigation, ausreichende Kontraste, klare Sprache. Eine barrierefreie Website funktioniert mit Screenreadern, Vergrößerungssoftware und Sprachsteuerung gleich gut wie für Standard-Nutzer.
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unternehmen, die im B2C-Bereich Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Betroffen sind Onlineshops, Banken, Reisebüros, Telekommunikation, Energieversorger und viele Dienstleister. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen, sofern sie keine Dienstleistungen elektronisch verkaufen.
Ein WCAG-Audit für eine mittelgroße Unternehmensseite startet ab 1.500 Euro. Die Umsetzung der Korrekturen liegt typischerweise zwischen 3.000 und 12.000 Euro, je nach Anzahl der Seitenvorlagen und Funktionsumfang. Onlineshops oder Portale mit komplexen Formularen liegen höher. Wir senden Ihnen ein konkretes Angebot nach einer ersten Bestandsaufnahme.
Nein. Overlays wie UserWay, accessiBe oder Eye-Able erfüllen die WCAG-Anforderungen nicht. Sie überlagern Probleme, statt sie zu lösen. Screenreader-Nutzer und Marktwächter-Verbände warnen ausdrücklich vor Overlays. Echte Barrierefreiheit kommt aus dem HTML-Code. Das BFSG verlangt konforme Substanz, kein UI-Pflaster.
Bußgelder bis zu 100.000 Euro pro Verstoß sind möglich. Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer setzen das BFSG durch. Verbraucherschutzverbände können abmahnen. Praktisch wichtiger: Sie verlieren Kunden. In Deutschland leben 7,9 Millionen Menschen mit anerkannter schwerer Behinderung, dazu kommen Millionen mit temporären oder altersbedingten Einschränkungen.
Meistens nicht. Wir prüfen zuerst, ob sich Ihre Website mit überschaubarem Aufwand barrierefrei machen lässt. Manchmal reichen Korrekturen in Code und Komponenten. Bei sehr veralteten Systemen oder grundlegenden Architekturproblemen ist ein Redesign oft günstiger als das Patchen eines wackligen Fundaments. Wir sagen Ihnen ehrlich, was Sinn ergibt.
Audit: 5 bis 10 Werktage für eine mittelgroße Unternehmensseite. Umsetzung der Korrekturen: 3 bis 8 Wochen, abhängig vom Befund und Ihrer Mitarbeit (Texte, Bilder, Freigaben). Komplette Neu-Entwicklungen einer barrierefreien Website dauern wie ein normales Webdesign-Projekt 6 bis 12 Wochen.
Ja. Semantisches HTML, klare Heading-Struktur, Alt-Texte und schnelle Ladezeiten verbessern sowohl Screenreader-Erlebnis als auch Crawlbarkeit. Eine Semrush-Studie zeigt, dass 73 Prozent der häufigsten Accessibility-Fehler gleichzeitig SEO-Probleme sind. Wer barrierefrei optimiert, gewinnt zweifach: Reichweite und Compliance.
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