Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit 28. Juni 2025. Wir erklären verständlich, wer betroffen ist, welche Ausnahmen greifen und welche Strafen drohen. Mit Checkliste, Dokumentations-Vorlagen und Wegen zur Konformität.
In Kraft seit
28. Juni 2025
Rechtsgrundlage
BGBl. 2021 I S. 2970
EU-Richtlinie
European Accessibility Act 2019/882
Technische Norm
EN 301 549 V3.2.1
Standard
WCAG 2.1 Level AA (in Praxis 2.2)
Bußgeldrahmen
bis zu 100.000 €
Das BFSG nennt im Paragraph 1 konkrete Produkt- und Dienstleistungskategorien. Wer eine davon im B2C-Bereich anbietet, ist verpflichtet.
Onlineshops aller Branchen, Bestell-Plattformen
Online-Banking, Wertpapier-Plattformen, Kreditangebote
Mobilfunk-Tarife, DSL-Angebote, Kundenportale
Bahn-, Bus-, Flug-Tickets, Ridesharing
E-Reader-Plattformen, digitale Zeitungen
Streaming-Dienste, Mediatheken
Vorsicht: Ausnahmen sind enger gefasst als oft angenommen. Wer sich auf eine Ausnahme beruft, sollte sich beraten lassen und das Ergebnis dokumentieren.
Unter 10 Beschäftigte UND unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz. Wichtig: Ausnahme gilt NICHT für elektronisch verkaufte Dienstleistungen.
Wenn ausschließlich Geschäftskunden angesprochen werden und keinerlei Verbraucher Zugang haben. Praktisch selten eindeutig.
Wenn der Aufwand für die Anpassung in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen steht. Muss dokumentiert und alle 3 Jahre neu bewertet werden.
Nutzergenerierte Inhalte (Forenbeiträge, Bewertungen) müssen nicht aktiv barrierefrei gemacht werden, das Plattform-System selbst aber schon.
Die Sanktionen sind gestaffelt. Ein einzelner Verstoß ist nicht automatisch ein Bußgeld in voller Höhe, aber das Risiko ist real.
Bußgeld
bis 100.000 €
Bei vorsätzlichem Verstoß durch die Marktüberwachungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Abmahnung
ab 1.500 €
Durch Verbraucherschutzverbände oder Mitbewerber. Häufig Folgekosten höher als die ursprüngliche Anpassung.
Untersagung
Umsatzverlust
Marktüberwachung kann Vertrieb untersagen, bis Konformität hergestellt ist.
Konformität allein reicht nicht. Das BFSG verlangt Nachweise und Kommunikations-Wege. Diese vier Punkte sind die Basis.
Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website (verlinkt im Footer)
Feedback-Mechanismus für Nutzer zur Meldung von Barrieren
Konformitätsbewertung intern dokumentiert
Bei Berufung auf unverhältnismäßige Belastung: schriftliche Begründung mit Drei-Jahres-Review
Nein, das BFSG gilt für Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher (B2C). Onlineshops, Banken, Reisebüros, Telekommunikation, Streaming-Dienste und Personenbeförderung sind direkt betroffen. Reine Informationsseiten ohne Verkauf sind aktuell nicht zwingend vom BFSG erfasst, aber für öffentliche Stellen gilt die BITV 2.0.
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. In NRW ist die Bezirksregierung Köln zuständig, in Bayern das Landesamt für Maß und Gewicht. Daneben können Verbraucherschutzverbände wie der vzbv und Behindertenverbände wie der DBSV abmahnen oder klagen.
Im ersten Schritt eine Aufforderung zur Stellungnahme oder Mängelbeseitigung mit Frist. Wird diese nicht erfüllt, folgt ein Bußgeldbescheid bis 100.000 Euro pro Verstoß. Bei wiederholten Verstößen kann der Vertrieb der Dienstleistung untersagt werden.
Nein. Overlays wie UserWay oder accessiBe erfüllen die Anforderungen nicht. Der Marktwächter und Verbraucherschutzverbände warnen ausdrücklich vor Overlays. Echte Konformität verlangt korrektes HTML im Quelltext.
Die Erklärung muss enthalten: Konformitätsstand der Website (voll/teilweise/nicht konform), Liste nicht konformer Inhalte mit Begründung, Datum der letzten Bewertung, Feedback-Mechanismus mit Ansprechpartner, Hinweis auf das Schlichtungsverfahren. Sie wird typischerweise im Footer verlinkt.
Die BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen (Bund, Länder, Kommunen) und ist seit 2002 (BITV 1.0) bzw. 2019 (BITV 2.0) in Kraft. Das BFSG gilt seit Juni 2025 für private Unternehmen im B2C-Bereich. Technische Basis ist bei beiden EN 301 549 und WCAG.
Kontakt
Sie haben eine Idee, ein Projekt oder einfach nur eine Frage? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
0521 98 99 40 99
hello@pakumedia.de