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Kreativagentur aus Bielefeld für Webdesign, Videografie und Social Media — seit 2022.

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Pamuk und Kuscu GbR

Friedhofstraße 171
33659 Bielefeld

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0521 98 99 40 99

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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

von Pamuk & Kuscu GbR, Friedhofstraße 171, 33659 Bielefeld — im Folgenden: Auftragnehmer

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1.1 Allgemeines

1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.

1.1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden.

1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.2.1 Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der in Auftrag gegeben Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Der Auftragnehmer ist vor allem nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen.

1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragsfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen.

1.2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen selbst verantwortlich und stellt diese dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung, kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl Bildmaterial gängiger Anbieter verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

1.2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

1.2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand in Rechnung stellen.

Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

2.1 Webseiten- und Shoperstellung (agil)

2.1.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops auf Grundlage agiler Methoden.

2.1.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

2.1.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem individuell abgeschlossenen Vertrag. Der Kunde stellt eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der gewünschten Webseiten-Inhalte. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande.

2.1.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

2.1.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auffordern.

2.1.6 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden Daten und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.

2.1.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools oder Zertifikaten sind vom Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes oder sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – nicht.

2.1.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

2.1.9 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen zu beraten.

2.1.10 Nach Fertigstellung kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen anbieten. Werden keine zusätzlichen Wartungsleistungen vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht für Sicherheitslücken durch veraltete Software.

2.2 Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

2.2.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe dieser Ziffer.

2.2.2 Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

2.2.3 Maßgeblich für den Umfang der Leistungen sind individualvertragliche Vereinbarungen, ein vom Kunden erstelltes Lastenheft sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Der Auftragnehmer wird die Vorgaben auf Vollständigkeit, Eignung, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen.

2.2.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt der Auftragnehmer ein Pflichtenheft. Der Kunde darf dieses zurückweisen und Änderungswünsche mitteilen. Der Auftragnehmer legt maximal zwei Alternativvorschläge vor. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag endgültig nicht einverstanden, kann jede Partei außerordentlich kündigen.

2.2.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als endgültig vereinbart.

2.2.6 Der Auftragnehmer stellt dem Kunden einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung und verpflichtet sich, die fertige Webseite bis zum genannten Enddatum zu übergeben.

2.2.7–2.2.12 Es gelten die entsprechenden Regelungen aus Ziffer 2.1.6 bis 2.1.10 sinngemäß.